Für die Zuteilung eines Zollkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
- bei angemeldeten Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Kennzeichen
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) und Abmeldebescheinigung bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (Doppelkarte)
- Hauptuntersuchungsbericht (z. B. TÜV, DEKRA) und AU-Bescheinigung (Abgasuntersuchung) über gesamten Zulassungszeitraum gültig.
- bei Vertretung: Vollmacht und Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
- Die Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle zwecks Identifizierung ist je nach Zulassungort zwingend vorgeschrieben oder kann entfallen. Auskunft erteilt die jeweilige Zulassungsstelle.
Gebühren:
Das Ausfuhrkennzeichen kostet 33,30 Euro. Die Gebühr erhöht sich, wenn der Abruf der Daten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Daten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind, um 15,30 Euro.
Auf Wunsch kann zusätzlich ein Internationaler Fahrzeugschein ausgestellt werden (11,00 Euro). Im Rahmen der EU-Harmonisierung werden für den Austausch des alten Fahrzeugbriefes durch die Zulassungsbescheinigung Teil II weitere Gebühren in Höhe bis zu 8,70 Euro fällig. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichen. Schilderpräger befinden sich in unmittelbarer Nähe der Zulassungsbehörde.
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