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Archiv für die Kategorie ‘Kfz-Zulassung’

Mannheim - Neuregelung bei Kfz-Zulassung

Freitag, 02. Mai 2008

Ab Montag, 5. Mai, werden in Mannheim Kraftfahrzeuge und Anhänger nur dann zugelassen, wenn Gebühren und Auslagen aus früheren Zulassungsvorgängen bezahlt sind. Damit machen die Bürgerdienste von dem im Oktober vergangenen Jahres vom Landtag Baden-Württemberg beschlossenen Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen Gebrauch. Die Stadtkämmerei E 4 stellt gegebenenfalls nach Begleichung offener Forderungen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Kfz-Zulassung aus.

Vollmachten, mit denen Dritte zur Zulassung eines Fahrzeuges ermächtigt werden, müssen die zusätzliche Erklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den mit der Zulassung des Fahrzeuges Bevollmächtigten darüber unterrichten darf, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe rückständige Gebühren und Auslagen bestehen, welche zur Verweigerung der Zulassung führen können.

Informationen über Öffnungszeiten, Ansprechpersonen und Telefonnummern der Kämmerei sowie Vordrucke zur Erteilung einer Vollmacht sind bei den Bürgerdiensten erhältlich oder unter www.mannheim.de abrufbar.

[Quelle: www.luaktiv.de]

Bei Rückstand keine Zulassung

Freitag, 02. Mai 2008

Die Kfz-Zulassungsbehörden im Kreis Waiblingen werden ab dem 5. Mai die Zulassung von Fahrzeugen verweigern, wenn der Halter dem Kreis mehr als 10 Euro an Gebühren aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen schuldet.

Verkehrsdezernent Michael Hagmann: „Die Zahlungsmoral bei der Inanspruchnahme behördlicher Leistungen lässt inzwischen sehr zu wünschen übrig. Die nun mögliche Verweigerung der Kfz-Zulassung bei rückständigen Gebühren gibt uns ein wirksames Druckmittel in die Hand, die dem Landkreis zustehenden Gebühren zu vereinnahmen. Es ist nicht einzusehen, dass der Steuerzahler für säumige Gebührenschuldner aufkommen muss.“ Die Außenstände aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen belaufen sich insgesamt auf rund 700000 Euro und setzen sich hauptsächlich aus säumigen Gebühren und Zwangsgeldern der Fahrzeugzwangsstilllegungen zusammen. Tests lassen erwarten, dass künftig durchschnittlich zwei bis drei Zulassungen pro Tag abgewiesen oder erst nach Begleichung der Gebührenrückstände vorgenommen werden. Voraussichtlich noch in diesem Jahr ist auch mit der Einführung der Zulassungsverweigerung bei rückständiger Kfz-Steuer zu rechnen.

[Quelle: www.bkz-online.de]

Sicher in den Sommer – Wissenswertes für eine optimale Kfz-Versicherung

Montag, 28. April 2008

Viele Fahrzeuge wechseln im Frühjahr die Besitzer. So mancher Fahrfreudige rüstet sich und seinen potenziellen Erst- oder Zweitwagen für die sonnige Jahreszeit. Doch ganz gleich, ob Saisonwagen hergerichtet werden oder Neuanschaffungen auf dem Plan stehen, versicherungstechnisch gibt es, vor allem in diesem Jahr, einiges zu beachten. Denn eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich unumgänglich.

Die wohl wichtigste Änderung in Sachen Kfz-Versicherung betrifft die neue Einstufung der Typenklassen, die zum 1. Januar 2008 eingeführt wurde. Die Typenklassenbemessung, die für die Prämienhöhe eines Fahrzeugs notwendig ist, schließt seitdem Merkmale wie „Nutzeralter“, „Fahrzeugalter bei Erwerb“, „Wohneigentum“ und „Nutzkreis“ mit ein. Vor 2008 wurden solche Merkmale getrennt von der Typklasse berücksichtigt. Grundsätzlich kann man also davon ausgehen, dass die Versicherungsprämie eines Fahranfängers, der sich nur ein älteres Gebrauchtfahrzeug leisten kann, nicht über eine Garage verfügt und seinen Neuerwerb hin und wieder aus der Hand gibt, eine vergleichsweise hohe Prämie zahlen muss. Im umgekehrten Fall muss beispielsweise ein Fahrzeughalter mit Mitte 60, der sein neues Auto stets in der eigenen Garage parkt und es selten an andere Fahrer verleiht, mit einer niedrigeren Prämie rechnen. Verbraucherschützer äußerten sich bereits im November vergangenen Jahres über mögliche Prämienunterschiede der verschiedenen Versicherungsanbieter. Rund 125 Angebote von 84 Versicherern wurden vor kurzem von Stiftung Warentest verglichen. Grundlage hierfür waren, wie jedes Jahr, die Schadensstatistiken, denen die Typenklassen angeglichen werden. Deutlich wurde dabei vor allem, dass ein möglicher Wechsel und ein Tarifvergleich besonders angezeigt sind, und dass sich ein unabhängiger Vergleich der Angebote immer lohnt.
Einen unabhängigen Vergleich bietet Ihnen unser Verbraucherportal Tarifchecks.de.
Vor allem Verbraucher, die den Kauf eines neuen Wagens erwägen, sollten auf diese Typenklassenbestimmungen achten. Doch auch Kfz-Besitzer, die über einen Fahrzeugwechsel nachdenken, haben gerade in diesem Jahr durchaus gute Karten. Denn das Sonderkündigungsrecht greift auch bei Beitragserhöhungen oder bei einem Fahrzeugwechsel. Üblicherweise können Kfz-Versicherungen zum 30. November oder zum 1. Januar des neuen Jahres gekündigt werden.

Hoch aktuell ist auch die Debatte um die neu gestaltete Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt), die für ältere Kraftfahrzeuge der Abgasnormen Euro2 und 3 vermutlich ab dem 1. September eine deutliche Erhöhung der Kfz-Steuer nach sich ziehen wird. Laut „Bild-Zeitung“ sollen von dieser Erhöhung rund 16 Mio. Fahrzeughalter betroffen sein, deren Autos einen hohen Kohlendioxid-Ausstoß produzieren.

Eine weitere Neuerung betrifft die Einführung elektronischer Deckungskarten für das Um- und Anmeldeverfahren von Fahrzeugen, die das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung garantieren. Die neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wurde zum ersten März in zahlreichen Zulassungsstellen etabliert und soll die bisherige Deckungskarte bis zum Ende dieses Jahres ablösen. Mit diesem Verfahren, bei dem Verbraucher lediglich eine siebenstellige Code-Nummer (VB-Nummer) erhalten, wird das Um- und Anmeldeverfahren beschleunigt.

Da sich die Beiträge einer Kfz-Versicherung aus den Einzelbeträgen der jeweilig gewählten und kombinierten Zusatzleistungen zusammensetzen, sollten die Bausteine, also Haftpflicht-, Kasko- und Insassenunfallversicherung sowie Autoschutzbrief individuell bestimmt und angepasst werden. Auch bei Saisonkennzeichen im Sommer gibt es verschiedene Berechnungsgrundlagen der Prämien. Einige Versicherer veranschlagen einen Kurzzeittarif, der beispielsweise sechs Monaten des Jahres eine Versicherungsprämie kalkuliert, die wiederum etwa 75 Prozent einer Jahrespolice ausmachen. Andere Versicherer berechnen die tatsächlich genutzten Tage der Saison. Es bleibt also letztlich eine Frage des Vergleichs. Denn die Vielfalt der Angebote verspricht enorme Ersparnisse.

[Quelle: www.offenes-presseportal.de/auto_verkehr]

Kfz-Zulassung künftig nur noch mit einer Einzugsermächtigung

Mittwoch, 09. April 2008

Autos werden in Sachsen-Anhalt künftig nur noch dann neu zugelassen, wenn ihre Besitzer den Behörden erlauben, die fälligen Steuern vom Konto einzuziehen. Ab morgen greift ein entsprechendes Gesetz. Zu beachten gibt es ab 1. April auch Einschränkungen bei der Auswahl von Kindersitzen.

Ende 2006 hatten nach Regierungsangaben 33 000 Autobesitzer in Sachsen-Anhalt ihre Steuern nicht entrichtet, wodurch der Landeskasse 6, 6 Millionen Euro fehlten. Daraufhin beschloss der Landtag im Dezember, dass ab 1. April 2008 nur noch Fahrzeuge zugelassen werden, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer vorliegt. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilte, darf darüber hinaus die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll, auch keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bei den Finanzämtern des Landes haben. Stellt die Behörde bei ihrer automatischen Rückstandsprüfung Kraftfahrzeugsteuerschulden von mehr als zehn Euro fest, halten die Beamten die Zulassung solange zurück, bis die offenen Rechnungen beglichen wurden.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. So kann die Zulassungsstelle auf die Einzugsermächtigung verzichten, wenn das zuzulassende Fahrzeug unbefristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist oder der künftige Halter über die Bescheinigung vom Finanzamt verfügt, die ihn als Härtefall ausweist.

Beauftragt der Fahrzeughalter einen Dritten – zum Beispiel Zulassungsdienst des Kfz-Händlers oder den Ehepartner – mit der Anmeldung, muss der Bevollmächtigte ab 1. April folgende Papiere bei sich haben :

Vollmacht zur Anmeldung des Fahrzeugs

- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer

- Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten von der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden darf, ob Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen.

- Die Formulare können Verbraucher aus dem Internet herunterladen. Sie liegen zudem bei den Finanzämtern und Zulassungsstellen aus (www.asp.sachsen-anhalt.de).

Sicherheitsnorm für Kindersitze

Zu beachten ist ab April außerdem, dass Kindersitze mit der Prüfnorm ECE 44 / 01 und 44 / 02 europaweit nicht mehr verwendet werden dürfen. Diese Modelle sind zum Teil über 13 Jahre alt und erfüllen nicht mehr die heutigen Sicherheitsstandards. Bei Missachtung dieser Vorschrift droht ein Bußgeld von 30 Euro. Erlaubt sind nur Kindersitze, die ein offizielles Prüfsiegel mit der gültigen Norm ECE R 44 / 03 oder 44 / 04 aufweisen.

Zu erkennen ist die Gültigkeit an der Prüfnummer, die unterhalb des Buchstabens ” E ” steht. Dieser ist schwarz umkreist. Nur wenn die Nummer mit 03 oder 04 beginnt, erfüllt der Kindersitz die gesetzlichen Standards und darf weiterverwendet werden. Das Prüfsiegel befi ndet sich je nach Modell als Aufkleber am Sitzkörper, teilweise ist es auf den Sitzbezug genäht.

[Quelle: www.volksstimme.de/vsm/ratgeber]

KfZ-Erstzulassung in Rumänien wird teurer

Montag, 07. April 2008

Nach langen Diskussionen scheint die Erstzulassungsgebühr für neue und gebrauchte Pkw in Rumänien jetzt festzustehen. Einfacher wird es keinesfalls, manchmal billiger, in vielen Fällen aber teurer. Die neue Regelung wurde am Wochenanfang vom Regierungskabinett in Bukarest verabschiedet. Falls es sich nicht um einen Aprilscherz handelt, steigt die Summe, die für die Zulassung von in Rumänien gekauften Neuwagen entrichtet werden muss, um etwa ein Drittel. Jüngere Gebrauchte können für erheblich weniger Geld als bisher ein rumänisches Nummernschild bekommen. Ältere Autos mit großen Hubraum werden dagegen ein Prestigeobjekt für Reiche: Um einen Auto mit drei Liter Hubraum aus dem Jahre 2001 anzumelden, muss man zusammen mit den Papieren 10 700 Euro auf den Tisch der Zulassungsstelle legen, heißt es in der rumänischen Tageszeitung Cotidianul

Eine rumänische Website bietet einen Rechner für die Höhe der neuen Gebühr an, für dessen Richtigkeit wir allerdings nicht garantieren können: www.vipcar.ro/taxa.php.

[Quelle: www.siebenbuerger.de]

Fahrzeug vor Autoverkauf abmelden und Kurzzeitkennzeichen besorgen

Sonntag, 06. April 2008

Wird ein PKW von privat verkauft, sollte der Besitzer ihn noch vor der Übergabe abmelden und sich ein Kurzkennzeichen besorgen. Dadurch kann er Kosten im Falle eines Unfalls vermeiden. “Passiert einem potenziellen Käufer während einer Probefahrt ein Unfall, und der Wagen wurde nicht abgemeldet, geht das auf die Prozente des Eigentümers”, sagt Bianca Höwe vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Das Kurzzeitkennzeichen, das umgangssprachlich auch als «rote Nummer» bezeichnet wird, ist insgesamt fünf Tage gültig.

[Quelle: www.monstersandcritics.de]

Was Sie wissen müssen

Sonntag, 06. April 2008

Wer ein Auto aus den USA importieren will, muss mit einigen Vorschriften und Kosten rechnen.

Allein der Containertransport über den Atlantik kostet 800 bis 1200 Euro, dazu kommen rund 200 bis 400 Euro für den Spediteur, der das Fahrzeug vom Hafen vor die Haustür bringt (alternativ dazu Selbstabholung mit Kurzkennzeichen). Wenn das Auto älter als 30 Jahre ist, werden 6 Prozent des Kaufpreises als Einfuhrumsatzsteuer fällig. Teurer wird es bei jüngeren Autos: 10 Prozent Zoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer. Je nach Modell muss man zwischen 1000 und 2500 Euro an Umrüstungskosten rechnen, um die TÜV-Plakette zu bekommen. Die behördlichen Bescheinigungen, ein neuer Kfz-Brief sowie die Zulassung schlagen noch einmal mit 250 Euro zu Buche. Man benötigt man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Sie besagt, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist oder ob bereits ein deutscher Fahrzeugbrief existiert. Im Kaufvertrag müssen Fahrgestellnummer, Fahrzeughersteller, Fahrzeugtyp, Baujahr und Namen von Käufer und Verkäufer enthalten sein.

[Quelle: www.bild.de/BILD/auto/bams]

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