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Archiv für die Kategorie ‘eVB-Nummer’

Neue Deckungskarten erforderlich

Mittwoch, 09. April 2008

Ohne siebenstellige Versicherungs-Nummer keine Zulassung mehr möglich

Bei Neuzulassung von Kraftfahrzeugen oder bei Ummeldung soll künftig die bisherige Deckungskarte entfallen. Sie wird ersetzt durch eine elektronisch übermittelte Deckungsinformation der jeweiligen Versicherung. Dieses Verfahren greift im Landkreis Hersfeld-Rotenburg ab 01. September 2009. Bis dahin gibt es neue Deckungskarten der Versicherungen. Diese müssen eine siebenstellige Identifikations-Nummer enthalten.

Um nachzuweisen, dass ein Fahrzeug haftpflichtversichert ist, musste der Halter bislang bei der Zulassungsstelle eine schriftliche Versicherungsbestätigung vorlegen. Dazu war zunächst eine Deckungskarte (auch Doppelkarte genannt) vom Versicherer nötig. Mithilfe der eVB greifen die Mitarbeiter der Behörden dann auf eine zentrale Datenbank der Kfz-Versicherer zu, in der alle notwendigen Informationen rund um Halter und Fahrzeugtyp gespeichert sind. Die restlichen erforderlichen Daten entnimmt der Sachbearbeiter dem Fahrzeugbrief. 

[Quelle: www.nh24.de]

Siebenstellige Zauberformel gegen die Bürokratie

Mittwoch, 09. April 2008

Die Autoversicherer können am Telefon oder per Mail eine Codenummer zur Bestätigung vergeben. So wird die Doppelkarte überflüssig

Ein Zauberwort wird vom Versicherungsmann durchs Telefon gesprochen. Es heißt, sagen wir mal Vauhakateekuhzetfünf und kann wahre Wunder bewirken: Wenn man als braver Bürger das Zauberwort in einem Amtszimmer aufsagt, dann verkürzt sich die Dauer des Behördengangs. Konkret ist so ein Zauberwort nichts anderes als ein Code aus sieben Buchstaben oder Zahlen und nennt sich – in schönstem Amtsdeutsch – elektronische Versicherungsbestätigung (EVB). Dieser Code wird von Kfz-Versicherungen seit dem 1. März mit der herkömmlichen Doppelkarte vergeben und soll die Zulassung von Fahrzeugen vereinfachen – vorausgesetzt, die Ämter verfügen über die entsprechende Software, um das Zauberwort zu entschlüsseln.

Seit einigen Tagen funktioniert dieses System in der Meininger Zulassungsstelle. Dort hat sich Axel Möller an der Abreissrolle eine Karte mit der Nummer 39 gezogen. Nach 38 anderen Leuten ist der Versicherungsfachmann an der Reihe und will gleich zwei Autos zulassen; ein kostenloser Service für seine Kunden. „Natürlich habe ich die Doppelkarten sicherheitshalber mitgebracht, falls mit dem Nummerncode etwas nicht funktioniert. Das System ist ja noch ganz frisch. Aber dieser neue Code steht ja sowieso hier drauf“, sagt er und zeigt zwei Doppelkarten.

Für Axel Möller und die Kfz-Sachbearbeiterin auf der anderen Seite des Tresens verkürzt sich die Bearbeitungszeit. „Um etwa ein bis zwei Minuten“, sagt die Frau von der Zulassungsstelle, während sie mit einem Fahrzeugbrief raschelt. Für sie wird der bürokratische Aufwand deutlich geringer: Statt eines kompletten Datensatzes mit Name und Adresse muss sie nur noch den siebenstelligen Code von der Doppelkarte abtippen, und die Zauberformel entfaltet ihre Wirkung: Schon erscheint auf dem Bildschirm der Versicherte mit seiner Anschrift.

Vor allem die Tippfehler-Quote sinkt

Noch wichtiger als die kürzere Bearbeitungszeit, sagt die Sachbearbeiterin (die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte) sei für sie, dass die Tippfehler-Quote und auch die Gefahr von Namensverwechslungen deutlich gesunken ist.

Axel Möller dagegen schätzt andere Vorteile an der EVB als die kleine Zeitersparnis. „Mal angenommen: Ein Kunde, der weit von mir entfernt wohnt, wollte von heute auf morgen ein Auto zulassen“, erklärt er, „dann musste ich ihm bisher entweder die Doppelkarte bringen oder er musste zu mir kommen und sie abholen.“ Auf dem Postweg würde das zu lange dauern, auch per Internet gab es bisher Schwierigkeiten: Viele Zulassungsstellen akzeptieren keine Doppelkarten, die per E-Mail versendet und vom Empfänger ausgedruckt wurden.

Der elektronische Bestätigungscode macht diesen Weg nun überflüssig. Ein Anruf genügt, Möller spricht das Zauberwort in den Telefonhörer – und sein Kunde braucht es sich nur zu notieren und am kommenden Tag bei der Zulassungsstelle aufzusagen, dann ist der versicherungstechnische Teil erledigt. Und natürlich lässt sich der Zaubercode auch problemlos per E-Mail versenden.

Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen: „So einfach funktioniert das nur bei Leuten, die ich gut kenne oder die ihre Versicherungsbeiträge immer pünktlich bezahlt haben“, sagt Möller. Fremden Kunden gegenüber würde der Versicherungsfachmann aus Rohr eben so wenig einen Code durchs Telefon geben wie solchen, von denen er weiß, dass sie Beitragsschuldner sind – bei denen läuft ohne unterschriebenen Versicherungsvertrag gar nichts.

Versicherungen erwarten weniger Betrug

Schwarze Schafe gebe es zwar immer, sagt er, ist sich aber sicher: „Mit der EVB wird es bestimmt weniger Versicherungsbetrug geben als vorher.“

Johannes Heß, Leiter der Meininger Zulassungsstelle, kann ihm da nur Recht geben. „Die meisten Vorteile bei der EVB haben die Versicherungen. Ein Missbrauch der Codes ist ausgeschlossen“, erklärt er. Und erklärt dann einen gängigen Trick der Versicherungsbetrüger, der nun nicht mehr funktionieren wird: „Manche haben sich mehrere Doppelkarten bei verschiedenen Versicherungen geholt und dann ein Auto angemeldet. Jedes Mal, wenn eine Versicherung gemeldet hat, dass die Beiträge nicht bezahlt sind, haben sie die Doppelkarte einer anderen Versicherung vorgezeigt und behauptet, dass sie sich jetzt dort versichern wollen.“

Das geht mit der Zauberformel nicht mehr: Wenn die in der Zulassungsstelle in den Computer eingegeben und aktiviert wird, dann ist der Vertrag mit der jeweiligen Versicherung bindend. Die Codes sind übrigens zeitlich nur begrenzt gültig und verfallen, wenn sie nicht nach einer kurzen Frist aktiviert werden.

Die elektronische Datensicherung wird langfristig weitere Vorteile mit sich bringen. Johannes Heß zeigt einen beschrifteten Umschlag im A 5-Format, eine so genannte Ofa-Tasche: „In solchen Taschen bewahren wir die Daten jedes bei uns zugelassenen Fahrzeugs auf“, sagt er. Riesige Schränke sind mit diesen Umschlägen gefüllt, die irgendwann – mit Hilfe der Zauberformel – überflüssig werden sollen: „Wir wollen darauf umsteigen, in Zukunft alle Zulassungen gänzlich papierlos zu archivieren“, sagt Heß.

Bis der Papierkram komplett entfällt, wird aber noch eine Menge Zeit vergehen. Denn erst einmal müssen die Zulassungsbehörden – allen voran die in Südthüringen – die technischen Voraussetzungen dazu erfüllen. Am ersten März wurde die EVB offiziell eingeführt, doch einige Kfz-Zulassungsstellen und sogar einige Versicherungen wissen noch nichts Rechtes damit anzufangen. So funktioniert die EVB noch längst nicht in allen Südthüringer Ämtern, sondern bisher nur in den Zulassungsstellen in Suhl, im Landkreis Schmalkalden-Meiningen und in Bad Salzungen.

Geschlossen wegen Software-Umstellung

n den kommenden Monaten wollen auch die Zulassungsstellen im Ilmkreis, in Hildburghausen und in Sonneberg nachziehen.

Noch bis zum Jahresende läuft daher die Übergangsfrist, in der die bisherige Versicherungsbestätigung auch ohne einen EVB-Code zur Kfz-Anmeldung ausreicht. Software-Umstellungen sind meistenorts das Problem, das die Leiter der Zulassungsstellen gerne als „noch nicht ausreichende technische Möglichkeiten“ beschreiben. „Die Umstellung kostet Geld, es muss in Computer-Technik und Software investiert werden. Und alle Zulassungsbehörden müssen untereinander und auch mit dem Bundeskraftfahrtamt vernetzt sein“, ist vom Verband der Versicherer zu erfahren. In Meiningen hat es laut Fachdienstleiter Johannes Heß viereinhalb Stunden gedauert, die Software der Zulassungsstelle auf den neuesten Stand zu bringen. Lediglich einen Vormittag lang blieb das Amt deswegen geschlossen.

Gut angenommen wird die Codenummer seit dem ersten Tag ihrer Einführung: „Von zehn Leuten, die heute ein Auto zugelassen haben, kamen bestimmt schon zwei oder drei mit dem Code zu uns“, sagt Heß. Seine Sachbearbeiterin hebt den Kopf und korrigiert: „Mittlerweile sind es sicher schon sieben von zehn.“ Ausnahmen bestätigen die Regel: Eine Frau kommt zum Schalter und hält neben dem Fahrzeugbrief eine Doppelkarte ohne Code bereit. Offenbar muss sich die Sache mit der Zauberformel erst noch herumsprechen – nicht nur bei Autobesitzern und in den Zulassungsstellen, sondern auch bei einigen Versicherungen.

Noch nicht alle Mitarbeiter wissen Bescheid

Denn die telefonische Anfrage bei einem großen deutschen Direkt-Versicherungsunternehmen zeigt, dass offenbar noch längst nicht alle Service-Mitarbeiter in die Geheimnisse der neuen EVB eingeweiht sind. „Gehört habe ich davon. Ich muss erst nachfragen, ob wir so etwas auch schon anbieten…“

Die Männerstimme am anderen Ende der Leitung wird nervös: „Bleiben Sie mal bitte dran . . . doch, mein Kollege sagt, so einen Nummerncode bekommen Sie bei uns per E-Mail. Oder wollen sie ihn gleich telefonisch?“

[Quelle: www.freies-wort.de/nachrichten/thueringen]

Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung

Mittwoch, 09. April 2008

Doppelkarte ade: Die Kfz-Zulassung wird vereinfacht

Bis dato benötigte man, um ein Fahrzeug zulassen zu können, einen Versicherungsnachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Bescheinigung gab es bislang nur in Papierform. Das gehört nun der Geschichte an. Vielleicht ist es bald sogar möglich, ein Auto am selben Tag zu kaufen und zuzulassen: Seit 1. März 2008 wird in Deutschland die elektronische Versicherungsbestätigung eingeführt. Als Beweis für eine Kfz-Haftpflichtversicherung dient dann eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination, kurz VB-Nummer. In einem vollständig elektronischen Vorgang können die notwendigen Daten für die An- oder Ummeldung eines Kraftfahrzeuges zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden papierlos ausgetauscht werden.

Papierform bleibt vorerst gültig
Vorerst bleibt die Papierform aber weiter gültig. In einer Übergangszeit wird die VB-Nummer in den bekannten Versicherungsnachweis eingedruckt, da noch nicht alle Zulassungsstellen elektronisch erfassen können. Das heißt, arbeitet die Zulassungsbehörde noch traditionell, wird das Fahrzeug mithilfe der guten alten Doppelkarte zugelassen. Wurde die Stelle bereits auf das elektronische Verfahren umgestellt, dient die Papierform nur als Merkzettel für die VB-Nummer. Langfristig sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Kfz-Halter ihre Autos Online oder per Handy zulassen können. Geplant ist, dass der Kfz-Besitzer die VB-Nummer von seinem Versicherer per SMS, via E-Mail oder auf dem Postweg erhält. Durch die elektronische Kommunikation sollen die Prozesse der Fahrzeugzulassung effizienter werden.

Mehr Schutz vor Missbrauch
Laut Dr. Klaus Sticker, Vorsitzender des Kraftfahrtfachausschusses im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV, ist die neue elektronische Versicherungsbestätigung besser gegen Missbrauch und Fälschung geschützt. Außerdem sollen Fehler bei der Eingabe der Versicherungsdaten reduziert werden, da sie in den Zulassungsbehörden nicht mehr von Hand aufgenommen und eingegeben werden müssen. Bei über elf Millionen Kfz-Neuzulassungen und Ummeldungen im Jahr rechne man zudem mit großen Einsparungspotenzialen, beispielsweise könnten über 340 Tonnen Papier eingespart werden.

[Quelle: www.auto-news.de]

Fragen und Antworten zur elektronischen Versicherungsbestätigung

Samstag, 05. April 2008

Wer heute sein Fahrzeug zulassen will, benötigt meist viel Zeit und Geduld. Dies wird sich mit der Einführung der neuen elektronischen Versicherungsbestätigung ändern. Ab dem 1. März 2008 bekommt die Versicherungskarte aus Papier, auch Doppelkarte genannt, digitale Konkurrenz. Anlass für die Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die am 1. März 2007 in Kraft getreten ist. Die neue Verordnung schreibt vor, den Daten- und Informationsaustausch zwischen Versicherern, Kraftfahrt-Bundesamt und den regionalen Zulassungsbehörden vollständig elektronisch abzuwickeln.

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Verfahren.
Wie Euroauto Versicherung den Bestell- und Lieferprozess ab März 2008 aus diesem Grund umstellt, lesen Sie bitte HIER.

1. Wie funktioniert das neue Verfahren?

In der Praxis funktioniert das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Verfahren) so: Der Versicherer händigt dem Kunden keine Papier-Versicherungsbestätigung mehr aus, sondern stellt für ihn eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen Datenbank bereit. Die Zulassungsbehörden haben Zugriff auf diese Datenbank und können die elektronische Versicherungsbestätigung von dort abrufen. Damit die elektronische Versicherungsbestätigung und der Kunde zueinanderfinden, erhält der Kunde vom Versicherer eine Versicherungsbestätigungsnummer, die sogenannte VB-Nummer. Sie dient dazu, die in der Datenbank für den Kunden hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung für die Zulassungsbehörde sichtbar zu machen.

Bei der Anmeldung seines Fahrzeugs muss der Kunde keine Versicherungsbestätigung mehr vorzeigen, sondern nur noch seine VB-Nummer nennen. Der Zulassungsstellenmitarbeiter überprüft dann mit ihrer Hilfe online, ob für den Kunden eine gültige Versicherungsbestätigung hinterlegt wurde. Ist dies der Fall, kann das Fahrzeug zugelassen werden.

2. Wie sieht eine VB-Nummer aus?

Die zukünftige VB-Nummer wird eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination wie etwa „H7FX5A3“ sein, die bei der Fahrzeuganmeldung vorgelegt wird. Über diese VB-Nummer können die Mitarbeiter in der Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten direkt einsehen, statt sie wie bislang aufnehmen zu müssen. Künftig kann online geprüft werden, ob eine Kfz-Haftpflichtversicherung besteht.

3. Wie komme ich an eine VB-Nummer und welche Vorteile habe ich als Autofahrer?

Sie sparen vor allem Zeit. Um an die neue VB-Nummer zu kommen, genügt ein Anruf beim Versicherungsvermittler: Der schickt die Nummer bequem per SMS auf das Handy, per E-Mail oder Post nach Hause, übermittelt sie gleich direkt am Telefon oder bringt Ihnen die Nummer persönlich vorbei. Warte- und Bearbeitungszeiten in den Kfz-Zulassungsstellen werden deutlich verkürzt. Langfristig sollen alle Voraussetzungen geschaffen werden, dass Kfz-Halter ihre Fahrzeuge komplett online per Internet oder Handy zulassen können.

Sie sparen vor allem Zeit. Um an die neue VB-Nummer zu kommen, genügt ein Anruf beim Versicherungsvermittler: Der schickt die Nummer bequem per SMS auf das Handy, per E-Mail oder Post nach Hause, übermittelt sie gleich direkt am Telefon oder bringt Ihnen die Nummer persönlich vorbei. Warte- und Bearbeitungszeiten in den Kfz-Zulassungsstellen werden deutlich verkürzt. Langfristig sollen alle Voraussetzungen geschaffen werden, dass Kfz-Halter ihre Fahrzeuge komplett online per Internet oder Handy zulassen können.

4. Ab wann wird die alte Versicherungsbestätigung, die sogenannte Doppelkarte aus Papier, ungültig und wann wird auf die elektronische Versicherungsbestätigung umgestellt?

Es lässt sich nicht sicher sagen, ob alle Zulassungsbehörden bereits ab dem 1. März 2008 elektronische Versicherungsbestätigungen abrufen können. Die Versicherer müssen daher damit rechnen, dass ihr Kunde auf eine Zulassungsbehörde trifft, die noch nicht elektronisch arbeitet. In einer Übergangsphase (von zunächst bis Ende 2008) werden die Versicherer deshalb die VB-Nummer in die bisherige Versicherungsbestätigungskarte eindrucken. Auf diese Weise bleibt die Papierform weiter gültig: Akzeptiert die Zulassungsbehörde elektronische Versicherungsbestätigungen, dient die Papierform nur als “Merkzettel“ für die VB-Nummer. Arbeitet die Zulassungsbehörde noch traditionell, wird das Fahrzeug mithilfe der Papierform zugelassen.

5. Ich möchte ein Fahrzeug neu anmelden oder ummelden. Was muss ich bei der Zulassungsbehörde vorlegen?

Für die Anmeldung oder Ummeldung eines Fahrzeuges gilt Folgendes:
Sie benötigen einen Nachweis über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung. Ab dem 1. März 2008 können Sie von Ihrem Versicherungsberater eine elektronische Versicherungsbestätigung in Form einer VB-Nummer anfordern, sofern die Versicherung bereits an dem neuen Verfahren teilnimmt. Die zukünftige VB-Nummer wird eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination wie etwa „H7FX5A3“ sein, die bei der Fahrzeuganmeldung oder -ummeldung vorgelegt wird. Die Mitarbeiter der Zulassungsbehörde können mithilfe der VB-Nummer prüfen, ob für Sie eine gültige elektronische Versicherungsbestätigung in der zentralen Datenbank der Versicherer hinterlegt ist. Zudem benötigen Sie den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2), eine ordnungsgemäße TÜV-Bescheinigung sowie eine Bestätigung über die bestandene Abgasuntersuchung ihres Fahrzeuges.

6. Ich habe mein Fahrzeug angemeldet und jetzt kann ich die VB-Nummer nicht mehr finden. Was kann ich tun?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug mithilfe der VB-Numer zugelassen haben, benötigen Sie die Nummer nicht mehr. Sie ist dann verbraucht wie eine benutzte Fahrkarte. Ab der Zulassung dient das Ihnen zugeteilte Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis in den 27 Mitgliedsländern Europas.

7. Wenn mein Fahrzeug bereits zugelassen ist, muss ich es erneut mit der neuen VB-Nummer anmelden?

Nein. Es ändert sich für Sie nichts. Wenn Sie aber ein Fahrzeug neu zulassen möchten, erhalten Sie von Ihrer Versicherung als Nachweis nicht länger die Versicherungskarte aus Papier, sondern eine neue siebenstellige VB-Nummer wie „H7FX5A3“. Mithilfe dieser Nummer kann die Zulassungsbehörde die für Sie vom Versicherer hinterlegte elektronische Versicherungsbestätigung sichtbar machen.

8. Wenn ich mein Fahrzeug abmelden möchte, benötige ich dann eine VB-Nummer?

Nein. Bei der Abmeldung eines Fahrzeuges wird kein Nachweis über eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt. Bei der Kfz-Zulassungsbehörde benötigen Sie den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 und
Teil 2) und die Kennzeichen ihres Fahrzeuges.

9. Wie kann ich bei einer Verkehrskontrolle nachweisen, dass ich versichert bin?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits zugelassen haben, dienen die Kfz-Kennzeichen als Versicherungsnachweis und zwar in allen 27 Mitgliedsländern Europas. Sollten Sie auf dem Weg zur Kfz-Zulassungsbehörde sein und noch kein gültiges Kennzeichen für Ihr Fahrzeug haben, genügt es, wenn Sie die VB-Nummer bei der Kontrolle vorzeigen. Die Polizei hat die Möglichkeit, die Gültigkeit der VB-Nummer zu überprüfen.

10. Welche Unterlagen bekomme ich als Nachweis meiner gültigen Kfz-Versicherung zusätzlich zur neuen VB-Nummer?

Hier ändert sich nichts. Auch die bisherige Papier-Versicherungsbestätigung war kein Vertragsdokument für Sie, sondern ein gesetzlich vorgeschriebenes Nachweisformular für die Zulassungsbehörde. Die Vertragsunterlagen erhalten Sie in der gewohnten Form von Ihrem Versicherer.

11. Nimmt jede Kraftfahrzeugzulassungsbehörde am neuen eVB-Verfahren teil?

Grundsätzlich ja. Allerdings kann es vorkommen, dass eine Zulassungsbehörde auch nach dem 1. März 2008 noch mit Papierform arbeitet. Für diese Konstellation wurde ein Übergangsszenario entwickelt. Die VB-Nummer wird in die Papierform eingedruckt, so dass das Dokument entweder als „Merkzettel“ für die VB-Nummer dient oder als Papierform eingesetzt werden kann.

12. Kann ich mein Fahrzeug auch weiterhin persönlich anmelden? Zum Beispiel wenn ich mich nicht mit dem Internet auskenne oder keinen Zugang dazu habe. Gibt es in den Kraftfahrzeugzulassungsbehörden weiterhin Sachbearbeiter, die mir helfen?

Die elektronische Versicherungsbestätigung darf nicht mit dem – noch nicht verwirklichten Projekt - einer Internetzulassung verwechselt werden. Die Frage, ob Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person (z. B. ein Autohaus) in der Zulassungsbehörde erscheinen müssen, hat grundsätzlich nichts mit der elektronischen Versicherungsbestätigung zu tun. Dies hängt allein davon ab, ob Ihre persönliche Anwesenheit (z. B. bei der Erstzulassung) zulassungsrechtlich erforderlich ist.

Durch den Einsatz der elektronischen Versicherungsbestätigung werden sich aber die Wartezeiten erheblich verkürzen, da die Versicherungsdaten nicht erneut aufgenommen werden müssen, sondern durch die Eingabe der VB-Nummer direkt aus der elektronischen Versicherungsbestätigung übernommen werden können. Ihre VB-Nummer erhalten Sie weiterhin von Ihrem Versicherungsberater direkt persönlich, per SMS oder per E-Mail oder auf dem Postweg. Sie sind somit nicht auf das Internet oder auf das Mobiltelefon angewiesen. In allen Kraftfahrzeugzulassungsbehörden stehen Ihnen weiterhin kompetente Sacharbeiter zur Verfügung.

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