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Artikel mit ‘Zulassung’ getagged

Bei Rückstand keine Zulassung

Freitag, 02. Mai 2008

Die Kfz-Zulassungsbehörden im Kreis Waiblingen werden ab dem 5. Mai die Zulassung von Fahrzeugen verweigern, wenn der Halter dem Kreis mehr als 10 Euro an Gebühren aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen schuldet.

Verkehrsdezernent Michael Hagmann: „Die Zahlungsmoral bei der Inanspruchnahme behördlicher Leistungen lässt inzwischen sehr zu wünschen übrig. Die nun mögliche Verweigerung der Kfz-Zulassung bei rückständigen Gebühren gibt uns ein wirksames Druckmittel in die Hand, die dem Landkreis zustehenden Gebühren zu vereinnahmen. Es ist nicht einzusehen, dass der Steuerzahler für säumige Gebührenschuldner aufkommen muss.“ Die Außenstände aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen belaufen sich insgesamt auf rund 700000 Euro und setzen sich hauptsächlich aus säumigen Gebühren und Zwangsgeldern der Fahrzeugzwangsstilllegungen zusammen. Tests lassen erwarten, dass künftig durchschnittlich zwei bis drei Zulassungen pro Tag abgewiesen oder erst nach Begleichung der Gebührenrückstände vorgenommen werden. Voraussichtlich noch in diesem Jahr ist auch mit der Einführung der Zulassungsverweigerung bei rückständiger Kfz-Steuer zu rechnen.

[Quelle: www.bkz-online.de]

Neue Deckungskarten erforderlich

Mittwoch, 09. April 2008

Ohne siebenstellige Versicherungs-Nummer keine Zulassung mehr möglich

Bei Neuzulassung von Kraftfahrzeugen oder bei Ummeldung soll künftig die bisherige Deckungskarte entfallen. Sie wird ersetzt durch eine elektronisch übermittelte Deckungsinformation der jeweiligen Versicherung. Dieses Verfahren greift im Landkreis Hersfeld-Rotenburg ab 01. September 2009. Bis dahin gibt es neue Deckungskarten der Versicherungen. Diese müssen eine siebenstellige Identifikations-Nummer enthalten.

Um nachzuweisen, dass ein Fahrzeug haftpflichtversichert ist, musste der Halter bislang bei der Zulassungsstelle eine schriftliche Versicherungsbestätigung vorlegen. Dazu war zunächst eine Deckungskarte (auch Doppelkarte genannt) vom Versicherer nötig. Mithilfe der eVB greifen die Mitarbeiter der Behörden dann auf eine zentrale Datenbank der Kfz-Versicherer zu, in der alle notwendigen Informationen rund um Halter und Fahrzeugtyp gespeichert sind. Die restlichen erforderlichen Daten entnimmt der Sachbearbeiter dem Fahrzeugbrief. 

[Quelle: www.nh24.de]

Kfz-Zulassung künftig nur noch mit einer Einzugsermächtigung

Mittwoch, 09. April 2008

Autos werden in Sachsen-Anhalt künftig nur noch dann neu zugelassen, wenn ihre Besitzer den Behörden erlauben, die fälligen Steuern vom Konto einzuziehen. Ab morgen greift ein entsprechendes Gesetz. Zu beachten gibt es ab 1. April auch Einschränkungen bei der Auswahl von Kindersitzen.

Ende 2006 hatten nach Regierungsangaben 33 000 Autobesitzer in Sachsen-Anhalt ihre Steuern nicht entrichtet, wodurch der Landeskasse 6, 6 Millionen Euro fehlten. Daraufhin beschloss der Landtag im Dezember, dass ab 1. April 2008 nur noch Fahrzeuge zugelassen werden, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer vorliegt. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilte, darf darüber hinaus die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll, auch keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bei den Finanzämtern des Landes haben. Stellt die Behörde bei ihrer automatischen Rückstandsprüfung Kraftfahrzeugsteuerschulden von mehr als zehn Euro fest, halten die Beamten die Zulassung solange zurück, bis die offenen Rechnungen beglichen wurden.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. So kann die Zulassungsstelle auf die Einzugsermächtigung verzichten, wenn das zuzulassende Fahrzeug unbefristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist oder der künftige Halter über die Bescheinigung vom Finanzamt verfügt, die ihn als Härtefall ausweist.

Beauftragt der Fahrzeughalter einen Dritten – zum Beispiel Zulassungsdienst des Kfz-Händlers oder den Ehepartner – mit der Anmeldung, muss der Bevollmächtigte ab 1. April folgende Papiere bei sich haben :

Vollmacht zur Anmeldung des Fahrzeugs

- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer

- Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten von der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden darf, ob Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen.

- Die Formulare können Verbraucher aus dem Internet herunterladen. Sie liegen zudem bei den Finanzämtern und Zulassungsstellen aus (www.asp.sachsen-anhalt.de).

Sicherheitsnorm für Kindersitze

Zu beachten ist ab April außerdem, dass Kindersitze mit der Prüfnorm ECE 44 / 01 und 44 / 02 europaweit nicht mehr verwendet werden dürfen. Diese Modelle sind zum Teil über 13 Jahre alt und erfüllen nicht mehr die heutigen Sicherheitsstandards. Bei Missachtung dieser Vorschrift droht ein Bußgeld von 30 Euro. Erlaubt sind nur Kindersitze, die ein offizielles Prüfsiegel mit der gültigen Norm ECE R 44 / 03 oder 44 / 04 aufweisen.

Zu erkennen ist die Gültigkeit an der Prüfnummer, die unterhalb des Buchstabens ” E ” steht. Dieser ist schwarz umkreist. Nur wenn die Nummer mit 03 oder 04 beginnt, erfüllt der Kindersitz die gesetzlichen Standards und darf weiterverwendet werden. Das Prüfsiegel befi ndet sich je nach Modell als Aufkleber am Sitzkörper, teilweise ist es auf den Sitzbezug genäht.

[Quelle: www.volksstimme.de/vsm/ratgeber]

KfZ-Erstzulassung in Rumänien wird teurer

Montag, 07. April 2008

Nach langen Diskussionen scheint die Erstzulassungsgebühr für neue und gebrauchte Pkw in Rumänien jetzt festzustehen. Einfacher wird es keinesfalls, manchmal billiger, in vielen Fällen aber teurer. Die neue Regelung wurde am Wochenanfang vom Regierungskabinett in Bukarest verabschiedet. Falls es sich nicht um einen Aprilscherz handelt, steigt die Summe, die für die Zulassung von in Rumänien gekauften Neuwagen entrichtet werden muss, um etwa ein Drittel. Jüngere Gebrauchte können für erheblich weniger Geld als bisher ein rumänisches Nummernschild bekommen. Ältere Autos mit großen Hubraum werden dagegen ein Prestigeobjekt für Reiche: Um einen Auto mit drei Liter Hubraum aus dem Jahre 2001 anzumelden, muss man zusammen mit den Papieren 10 700 Euro auf den Tisch der Zulassungsstelle legen, heißt es in der rumänischen Tageszeitung Cotidianul

Eine rumänische Website bietet einen Rechner für die Höhe der neuen Gebühr an, für dessen Richtigkeit wir allerdings nicht garantieren können: www.vipcar.ro/taxa.php.

[Quelle: www.siebenbuerger.de]

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