Bei Rückstand keine Zulassung
Freitag, 02. Mai 2008Die Kfz-Zulassungsbehörden im Kreis Waiblingen werden ab dem 5. Mai die Zulassung von Fahrzeugen verweigern, wenn der Halter dem Kreis mehr als 10 Euro an Gebühren aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen schuldet.
Verkehrsdezernent Michael Hagmann: „Die Zahlungsmoral bei der Inanspruchnahme behördlicher Leistungen lässt inzwischen sehr zu wünschen übrig. Die nun mögliche Verweigerung der Kfz-Zulassung bei rückständigen Gebühren gibt uns ein wirksames Druckmittel in die Hand, die dem Landkreis zustehenden Gebühren zu vereinnahmen. Es ist nicht einzusehen, dass der Steuerzahler für säumige Gebührenschuldner aufkommen muss.“ Die Außenstände aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen belaufen sich insgesamt auf rund 700000 Euro und setzen sich hauptsächlich aus säumigen Gebühren und Zwangsgeldern der Fahrzeugzwangsstilllegungen zusammen. Tests lassen erwarten, dass künftig durchschnittlich zwei bis drei Zulassungen pro Tag abgewiesen oder erst nach Begleichung der Gebührenrückstände vorgenommen werden. Voraussichtlich noch in diesem Jahr ist auch mit der Einführung der Zulassungsverweigerung bei rückständiger Kfz-Steuer zu rechnen.
[Quelle: www.bkz-online.de]
