Sicher in den Sommer – Wissenswertes für eine optimale Kfz-Versicherung
Montag, 28. April 2008Viele Fahrzeuge wechseln im Frühjahr die Besitzer. So mancher Fahrfreudige rüstet sich und seinen potenziellen Erst- oder Zweitwagen für die sonnige Jahreszeit. Doch ganz gleich, ob Saisonwagen hergerichtet werden oder Neuanschaffungen auf dem Plan stehen, versicherungstechnisch gibt es, vor allem in diesem Jahr, einiges zu beachten. Denn eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich unumgänglich.
Die wohl wichtigste Änderung in Sachen Kfz-Versicherung betrifft die neue Einstufung der Typenklassen, die zum 1. Januar 2008 eingeführt wurde. Die Typenklassenbemessung, die für die Prämienhöhe eines Fahrzeugs notwendig ist, schließt seitdem Merkmale wie „Nutzeralter“, „Fahrzeugalter bei Erwerb“, „Wohneigentum“ und „Nutzkreis“ mit ein. Vor 2008 wurden solche Merkmale getrennt von der Typklasse berücksichtigt. Grundsätzlich kann man also davon ausgehen, dass die Versicherungsprämie eines Fahranfängers, der sich nur ein älteres Gebrauchtfahrzeug leisten kann, nicht über eine Garage verfügt und seinen Neuerwerb hin und wieder aus der Hand gibt, eine vergleichsweise hohe Prämie zahlen muss. Im umgekehrten Fall muss beispielsweise ein Fahrzeughalter mit Mitte 60, der sein neues Auto stets in der eigenen Garage parkt und es selten an andere Fahrer verleiht, mit einer niedrigeren Prämie rechnen. Verbraucherschützer äußerten sich bereits im November vergangenen Jahres über mögliche Prämienunterschiede der verschiedenen Versicherungsanbieter. Rund 125 Angebote von 84 Versicherern wurden vor kurzem von Stiftung Warentest verglichen. Grundlage hierfür waren, wie jedes Jahr, die Schadensstatistiken, denen die Typenklassen angeglichen werden. Deutlich wurde dabei vor allem, dass ein möglicher Wechsel und ein Tarifvergleich besonders angezeigt sind, und dass sich ein unabhängiger Vergleich der Angebote immer lohnt.
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Vor allem Verbraucher, die den Kauf eines neuen Wagens erwägen, sollten auf diese Typenklassenbestimmungen achten. Doch auch Kfz-Besitzer, die über einen Fahrzeugwechsel nachdenken, haben gerade in diesem Jahr durchaus gute Karten. Denn das Sonderkündigungsrecht greift auch bei Beitragserhöhungen oder bei einem Fahrzeugwechsel. Üblicherweise können Kfz-Versicherungen zum 30. November oder zum 1. Januar des neuen Jahres gekündigt werden.
Hoch aktuell ist auch die Debatte um die neu gestaltete Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt), die für ältere Kraftfahrzeuge der Abgasnormen Euro2 und 3 vermutlich ab dem 1. September eine deutliche Erhöhung der Kfz-Steuer nach sich ziehen wird. Laut „Bild-Zeitung“ sollen von dieser Erhöhung rund 16 Mio. Fahrzeughalter betroffen sein, deren Autos einen hohen Kohlendioxid-Ausstoß produzieren.
Eine weitere Neuerung betrifft die Einführung elektronischer Deckungskarten für das Um- und Anmeldeverfahren von Fahrzeugen, die das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung garantieren. Die neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wurde zum ersten März in zahlreichen Zulassungsstellen etabliert und soll die bisherige Deckungskarte bis zum Ende dieses Jahres ablösen. Mit diesem Verfahren, bei dem Verbraucher lediglich eine siebenstellige Code-Nummer (VB-Nummer) erhalten, wird das Um- und Anmeldeverfahren beschleunigt.
Da sich die Beiträge einer Kfz-Versicherung aus den Einzelbeträgen der jeweilig gewählten und kombinierten Zusatzleistungen zusammensetzen, sollten die Bausteine, also Haftpflicht-, Kasko- und Insassenunfallversicherung sowie Autoschutzbrief individuell bestimmt und angepasst werden. Auch bei Saisonkennzeichen im Sommer gibt es verschiedene Berechnungsgrundlagen der Prämien. Einige Versicherer veranschlagen einen Kurzzeittarif, der beispielsweise sechs Monaten des Jahres eine Versicherungsprämie kalkuliert, die wiederum etwa 75 Prozent einer Jahrespolice ausmachen. Andere Versicherer berechnen die tatsächlich genutzten Tage der Saison. Es bleibt also letztlich eine Frage des Vergleichs. Denn die Vielfalt der Angebote verspricht enorme Ersparnisse.
[Quelle: www.offenes-presseportal.de/auto_verkehr]
