Mannheim - Neuregelung bei Kfz-Zulassung
Ab Montag, 5. Mai, werden in Mannheim Kraftfahrzeuge und Anhänger nur dann zugelassen, wenn Gebühren und Auslagen aus früheren Zulassungsvorgängen bezahlt sind. Damit machen die Bürgerdienste von dem im Oktober vergangenen Jahres vom Landtag Baden-Württemberg beschlossenen Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen Gebrauch. Die Stadtkämmerei E 4 stellt gegebenenfalls nach Begleichung offener Forderungen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Kfz-Zulassung aus.
Vollmachten, mit denen Dritte zur Zulassung eines Fahrzeuges ermächtigt werden, müssen die zusätzliche Erklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den mit der Zulassung des Fahrzeuges Bevollmächtigten darüber unterrichten darf, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe rückständige Gebühren und Auslagen bestehen, welche zur Verweigerung der Zulassung führen können.
Informationen über Öffnungszeiten, Ansprechpersonen und Telefonnummern der Kämmerei sowie Vordrucke zur Erteilung einer Vollmacht sind bei den Bürgerdiensten erhältlich oder unter www.mannheim.de abrufbar.
[Quelle: www.luaktiv.de]
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