Neue Deckungskarten erforderlich
Ohne siebenstellige Versicherungs-Nummer keine Zulassung mehr möglich
Bei Neuzulassung von Kraftfahrzeugen oder bei Ummeldung soll künftig die bisherige Deckungskarte entfallen. Sie wird ersetzt durch eine elektronisch übermittelte Deckungsinformation der jeweiligen Versicherung. Dieses Verfahren greift im Landkreis Hersfeld-Rotenburg ab 01. September 2009. Bis dahin gibt es neue Deckungskarten der Versicherungen. Diese müssen eine siebenstellige Identifikations-Nummer enthalten.
Um nachzuweisen, dass ein Fahrzeug haftpflichtversichert ist, musste der Halter bislang bei der Zulassungsstelle eine schriftliche Versicherungsbestätigung vorlegen. Dazu war zunächst eine Deckungskarte (auch Doppelkarte genannt) vom Versicherer nötig. Mithilfe der eVB greifen die Mitarbeiter der Behörden dann auf eine zentrale Datenbank der Kfz-Versicherer zu, in der alle notwendigen Informationen rund um Halter und Fahrzeugtyp gespeichert sind. Die restlichen erforderlichen Daten entnimmt der Sachbearbeiter dem Fahrzeugbrief.Â
Tags: Deckungsinformation, Deckungskarte, Kraftfahrzeug, Neuzulassung, Rotenburg, Versicherung, Versicherungsbestätigung, Zulassung
Dieser Artikel wurde am Mittwoch, 09. April 2008 um 05:11 veröffentlicht und ist abgelegt unter eVB-Nummer. Du kannst die Antworten zu diesem Artikel mit Hilfe des RSS 2.0 Feeds verfolgen.
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