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Archiv für April 2008
Montag, 28. April 2008
Viele Fahrzeuge wechseln im Frühjahr die Besitzer. So mancher Fahrfreudige rüstet sich und seinen potenziellen Erst- oder Zweitwagen für die sonnige Jahreszeit. Doch ganz gleich, ob Saisonwagen hergerichtet werden oder Neuanschaffungen auf dem Plan stehen, versicherungstechnisch gibt es, vor allem in diesem Jahr, einiges zu beachten. Denn eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich unumgänglich.
Die wohl wichtigste Änderung in Sachen Kfz-Versicherung betrifft die neue Einstufung der Typenklassen, die zum 1. Januar 2008 eingeführt wurde. Die Typenklassenbemessung, die für die Prämienhöhe eines Fahrzeugs notwendig ist, schließt seitdem Merkmale wie „Nutzeralter“, „Fahrzeugalter bei Erwerb“, „Wohneigentum“ und „Nutzkreis“ mit ein. Vor 2008 wurden solche Merkmale getrennt von der Typklasse berücksichtigt. Grundsätzlich kann man also davon ausgehen, dass die Versicherungsprämie eines Fahranfängers, der sich nur ein älteres Gebrauchtfahrzeug leisten kann, nicht über eine Garage verfügt und seinen Neuerwerb hin und wieder aus der Hand gibt, eine vergleichsweise hohe Prämie zahlen muss. Im umgekehrten Fall muss beispielsweise ein Fahrzeughalter mit Mitte 60, der sein neues Auto stets in der eigenen Garage parkt und es selten an andere Fahrer verleiht, mit einer niedrigeren Prämie rechnen. Verbraucherschützer äußerten sich bereits im November vergangenen Jahres über mögliche Prämienunterschiede der verschiedenen Versicherungsanbieter. Rund 125 Angebote von 84 Versicherern wurden vor kurzem von Stiftung Warentest verglichen. Grundlage hierfür waren, wie jedes Jahr, die Schadensstatistiken, denen die Typenklassen angeglichen werden. Deutlich wurde dabei vor allem, dass ein möglicher Wechsel und ein Tarifvergleich besonders angezeigt sind, und dass sich ein unabhängiger Vergleich der Angebote immer lohnt.
Einen unabhängigen Vergleich bietet Ihnen unser Verbraucherportal Tarifchecks.de.
Vor allem Verbraucher, die den Kauf eines neuen Wagens erwägen, sollten auf diese Typenklassenbestimmungen achten. Doch auch Kfz-Besitzer, die über einen Fahrzeugwechsel nachdenken, haben gerade in diesem Jahr durchaus gute Karten. Denn das Sonderkündigungsrecht greift auch bei Beitragserhöhungen oder bei einem Fahrzeugwechsel. Üblicherweise können Kfz-Versicherungen zum 30. November oder zum 1. Januar des neuen Jahres gekündigt werden.
Hoch aktuell ist auch die Debatte um die neu gestaltete Kraftfahrzeugsteuer (KraftSt), die für ältere Kraftfahrzeuge der Abgasnormen Euro2 und 3 vermutlich ab dem 1. September eine deutliche Erhöhung der Kfz-Steuer nach sich ziehen wird. Laut „Bild-Zeitung“ sollen von dieser Erhöhung rund 16 Mio. Fahrzeughalter betroffen sein, deren Autos einen hohen Kohlendioxid-Ausstoß produzieren.
Eine weitere Neuerung betrifft die Einführung elektronischer Deckungskarten für das Um- und Anmeldeverfahren von Fahrzeugen, die das Bestehen einer Kfz-Haftpflichtversicherung garantieren. Die neue elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) wurde zum ersten März in zahlreichen Zulassungsstellen etabliert und soll die bisherige Deckungskarte bis zum Ende dieses Jahres ablösen. Mit diesem Verfahren, bei dem Verbraucher lediglich eine siebenstellige Code-Nummer (VB-Nummer) erhalten, wird das Um- und Anmeldeverfahren beschleunigt.
Da sich die Beiträge einer Kfz-Versicherung aus den Einzelbeträgen der jeweilig gewählten und kombinierten Zusatzleistungen zusammensetzen, sollten die Bausteine, also Haftpflicht-, Kasko- und Insassenunfallversicherung sowie Autoschutzbrief individuell bestimmt und angepasst werden. Auch bei Saisonkennzeichen im Sommer gibt es verschiedene Berechnungsgrundlagen der Prämien. Einige Versicherer veranschlagen einen Kurzzeittarif, der beispielsweise sechs Monaten des Jahres eine Versicherungsprämie kalkuliert, die wiederum etwa 75 Prozent einer Jahrespolice ausmachen. Andere Versicherer berechnen die tatsächlich genutzten Tage der Saison. Es bleibt also letztlich eine Frage des Vergleichs. Denn die Vielfalt der Angebote verspricht enorme Ersparnisse.
[Quelle: www.offenes-presseportal.de/auto_verkehr]
Tags:Angebot, Fahrzeug, Haftpflichtversicherung, Merkmal, Prämie, Typenklassen, Vergleich, Versicherung
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Montag, 14. April 2008
Neu in unserem Onlineshop sind ab sofort Zollkennzeichen mit einer extra langen Gültigkeitsdauer erhältlich. Die Doppelkarte für 6 Monate ist zum Preis von 480 EUR, die 12-Monate Variante zum Preis von 1.140 EUR zu erwerben. Bitte beachten sie, dass wir diesen Typ von Deckungskarten nur gegen Vorkasse (PayPal oder Banktransfer) versenden. Weitere Informationen erhalten sie HIER.
Tags:Banktransfer, Deckungskarten, Doppelkarte, Gültigkeitsdauer, Information, Monat, Onlineshop, PayPal, Vorkasse, Zollkennzeichen
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Mittwoch, 09. April 2008
Ohne siebenstellige Versicherungs-Nummer keine Zulassung mehr möglich
Bei Neuzulassung von Kraftfahrzeugen oder bei Ummeldung soll künftig die bisherige Deckungskarte entfallen. Sie wird ersetzt durch eine elektronisch übermittelte Deckungsinformation der jeweiligen Versicherung. Dieses Verfahren greift im Landkreis Hersfeld-Rotenburg ab 01. September 2009. Bis dahin gibt es neue Deckungskarten der Versicherungen. Diese müssen eine siebenstellige Identifikations-Nummer enthalten.
Um nachzuweisen, dass ein Fahrzeug haftpflichtversichert ist, musste der Halter bislang bei der Zulassungsstelle eine schriftliche Versicherungsbestätigung vorlegen. Dazu war zunächst eine Deckungskarte (auch Doppelkarte genannt) vom Versicherer nötig. Mithilfe der eVB greifen die Mitarbeiter der Behörden dann auf eine zentrale Datenbank der Kfz-Versicherer zu, in der alle notwendigen Informationen rund um Halter und Fahrzeugtyp gespeichert sind. Die restlichen erforderlichen Daten entnimmt der Sachbearbeiter dem Fahrzeugbrief.Â
Tags:Deckungsinformation, Deckungskarte, Kraftfahrzeug, Neuzulassung, Rotenburg, Versicherung, Versicherungsbestätigung, Zulassung
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Mittwoch, 09. April 2008
Die Autoversicherer können am Telefon oder per Mail eine Codenummer zur Bestätigung vergeben. So wird die Doppelkarte überflüssig
Ein Zauberwort wird vom Versicherungsmann durchs Telefon gesprochen. Es heißt, sagen wir mal Vauhakateekuhzetfünf und kann wahre Wunder bewirken: Wenn man als braver Bürger das Zauberwort in einem Amtszimmer aufsagt, dann verkürzt sich die Dauer des Behördengangs. Konkret ist so ein Zauberwort nichts anderes als ein Code aus sieben Buchstaben oder Zahlen und nennt sich – in schönstem Amtsdeutsch – elektronische Versicherungsbestätigung (EVB). Dieser Code wird von Kfz-Versicherungen seit dem 1. März mit der herkömmlichen Doppelkarte vergeben und soll die Zulassung von Fahrzeugen vereinfachen – vorausgesetzt, die Ämter verfügen über die entsprechende Software, um das Zauberwort zu entschlüsseln.
Seit einigen Tagen funktioniert dieses System in der Meininger Zulassungsstelle. Dort hat sich Axel Möller an der Abreissrolle eine Karte mit der Nummer 39 gezogen. Nach 38 anderen Leuten ist der Versicherungsfachmann an der Reihe und will gleich zwei Autos zulassen; ein kostenloser Service für seine Kunden. „Natürlich habe ich die Doppelkarten sicherheitshalber mitgebracht, falls mit dem Nummerncode etwas nicht funktioniert. Das System ist ja noch ganz frisch. Aber dieser neue Code steht ja sowieso hier drauf“, sagt er und zeigt zwei Doppelkarten.
Für Axel Möller und die Kfz-Sachbearbeiterin auf der anderen Seite des Tresens verkürzt sich die Bearbeitungszeit. „Um etwa ein bis zwei Minuten“, sagt die Frau von der Zulassungsstelle, während sie mit einem Fahrzeugbrief raschelt. Für sie wird der bürokratische Aufwand deutlich geringer: Statt eines kompletten Datensatzes mit Name und Adresse muss sie nur noch den siebenstelligen Code von der Doppelkarte abtippen, und die Zauberformel entfaltet ihre Wirkung: Schon erscheint auf dem Bildschirm der Versicherte mit seiner Anschrift.
Vor allem die Tippfehler-Quote sinkt
Noch wichtiger als die kürzere Bearbeitungszeit, sagt die Sachbearbeiterin (die ihren Namen nicht in der Zeitung lesen möchte) sei für sie, dass die Tippfehler-Quote und auch die Gefahr von Namensverwechslungen deutlich gesunken ist.
Axel Möller dagegen schätzt andere Vorteile an der EVB als die kleine Zeitersparnis. „Mal angenommen: Ein Kunde, der weit von mir entfernt wohnt, wollte von heute auf morgen ein Auto zulassen“, erklärt er, „dann musste ich ihm bisher entweder die Doppelkarte bringen oder er musste zu mir kommen und sie abholen.“ Auf dem Postweg würde das zu lange dauern, auch per Internet gab es bisher Schwierigkeiten: Viele Zulassungsstellen akzeptieren keine Doppelkarten, die per E-Mail versendet und vom Empfänger ausgedruckt wurden.
Der elektronische Bestätigungscode macht diesen Weg nun überflüssig. Ein Anruf genügt, Möller spricht das Zauberwort in den Telefonhörer – und sein Kunde braucht es sich nur zu notieren und am kommenden Tag bei der Zulassungsstelle aufzusagen, dann ist der versicherungstechnische Teil erledigt. Und natürlich lässt sich der Zaubercode auch problemlos per E-Mail versenden.
Allerdings gibt es auch hier Einschränkungen: „So einfach funktioniert das nur bei Leuten, die ich gut kenne oder die ihre Versicherungsbeiträge immer pünktlich bezahlt haben“, sagt Möller. Fremden Kunden gegenüber würde der Versicherungsfachmann aus Rohr eben so wenig einen Code durchs Telefon geben wie solchen, von denen er weiß, dass sie Beitragsschuldner sind – bei denen läuft ohne unterschriebenen Versicherungsvertrag gar nichts.
Versicherungen erwarten weniger Betrug
Schwarze Schafe gebe es zwar immer, sagt er, ist sich aber sicher: „Mit der EVB wird es bestimmt weniger Versicherungsbetrug geben als vorher.“
Johannes Heß, Leiter der Meininger Zulassungsstelle, kann ihm da nur Recht geben. „Die meisten Vorteile bei der EVB haben die Versicherungen. Ein Missbrauch der Codes ist ausgeschlossen“, erklärt er. Und erklärt dann einen gängigen Trick der Versicherungsbetrüger, der nun nicht mehr funktionieren wird: „Manche haben sich mehrere Doppelkarten bei verschiedenen Versicherungen geholt und dann ein Auto angemeldet. Jedes Mal, wenn eine Versicherung gemeldet hat, dass die Beiträge nicht bezahlt sind, haben sie die Doppelkarte einer anderen Versicherung vorgezeigt und behauptet, dass sie sich jetzt dort versichern wollen.“
Das geht mit der Zauberformel nicht mehr: Wenn die in der Zulassungsstelle in den Computer eingegeben und aktiviert wird, dann ist der Vertrag mit der jeweiligen Versicherung bindend. Die Codes sind übrigens zeitlich nur begrenzt gültig und verfallen, wenn sie nicht nach einer kurzen Frist aktiviert werden.
Die elektronische Datensicherung wird langfristig weitere Vorteile mit sich bringen. Johannes Heß zeigt einen beschrifteten Umschlag im A 5-Format, eine so genannte Ofa-Tasche: „In solchen Taschen bewahren wir die Daten jedes bei uns zugelassenen Fahrzeugs auf“, sagt er. Riesige Schränke sind mit diesen Umschlägen gefüllt, die irgendwann – mit Hilfe der Zauberformel – überflüssig werden sollen: „Wir wollen darauf umsteigen, in Zukunft alle Zulassungen gänzlich papierlos zu archivieren“, sagt Heß.
Bis der Papierkram komplett entfällt, wird aber noch eine Menge Zeit vergehen. Denn erst einmal müssen die Zulassungsbehörden – allen voran die in Südthüringen – die technischen Voraussetzungen dazu erfüllen. Am ersten März wurde die EVB offiziell eingeführt, doch einige Kfz-Zulassungsstellen und sogar einige Versicherungen wissen noch nichts Rechtes damit anzufangen. So funktioniert die EVB noch längst nicht in allen Südthüringer Ämtern, sondern bisher nur in den Zulassungsstellen in Suhl, im Landkreis Schmalkalden-Meiningen und in Bad Salzungen.
Geschlossen wegen Software-Umstellung
n den kommenden Monaten wollen auch die Zulassungsstellen im Ilmkreis, in Hildburghausen und in Sonneberg nachziehen.
Noch bis zum Jahresende läuft daher die Übergangsfrist, in der die bisherige Versicherungsbestätigung auch ohne einen EVB-Code zur Kfz-Anmeldung ausreicht. Software-Umstellungen sind meistenorts das Problem, das die Leiter der Zulassungsstellen gerne als „noch nicht ausreichende technische Möglichkeiten“ beschreiben. „Die Umstellung kostet Geld, es muss in Computer-Technik und Software investiert werden. Und alle Zulassungsbehörden müssen untereinander und auch mit dem Bundeskraftfahrtamt vernetzt sein“, ist vom Verband der Versicherer zu erfahren. In Meiningen hat es laut Fachdienstleiter Johannes Heß viereinhalb Stunden gedauert, die Software der Zulassungsstelle auf den neuesten Stand zu bringen. Lediglich einen Vormittag lang blieb das Amt deswegen geschlossen.
Gut angenommen wird die Codenummer seit dem ersten Tag ihrer Einführung: „Von zehn Leuten, die heute ein Auto zugelassen haben, kamen bestimmt schon zwei oder drei mit dem Code zu uns“, sagt Heß. Seine Sachbearbeiterin hebt den Kopf und korrigiert: „Mittlerweile sind es sicher schon sieben von zehn.“ Ausnahmen bestätigen die Regel: Eine Frau kommt zum Schalter und hält neben dem Fahrzeugbrief eine Doppelkarte ohne Code bereit. Offenbar muss sich die Sache mit der Zauberformel erst noch herumsprechen – nicht nur bei Autobesitzern und in den Zulassungsstellen, sondern auch bei einigen Versicherungen.
Noch nicht alle Mitarbeiter wissen Bescheid
Denn die telefonische Anfrage bei einem großen deutschen Direkt-Versicherungsunternehmen zeigt, dass offenbar noch längst nicht alle Service-Mitarbeiter in die Geheimnisse der neuen EVB eingeweiht sind. „Gehört habe ich davon. Ich muss erst nachfragen, ob wir so etwas auch schon anbieten…“
Die Männerstimme am anderen Ende der Leitung wird nervös: „Bleiben Sie mal bitte dran . . . doch, mein Kollege sagt, so einen Nummerncode bekommen Sie bei uns per E-Mail. Oder wollen sie ihn gleich telefonisch?“
[Quelle: www.freies-wort.de/nachrichten/thueringen]
Tags:Code, Doppelkarte, EVB, Versicherung, Vorteil, Zauberwort, Zulassungsstelle
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Mittwoch, 09. April 2008
Doppelkarte ade: Die Kfz-Zulassung wird vereinfacht
Bis dato benötigte man, um ein Fahrzeug zulassen zu können, einen Versicherungsnachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Bescheinigung gab es bislang nur in Papierform. Das gehört nun der Geschichte an. Vielleicht ist es bald sogar möglich, ein Auto am selben Tag zu kaufen und zuzulassen: Seit 1. März 2008 wird in Deutschland die elektronische Versicherungsbestätigung eingeführt. Als Beweis für eine Kfz-Haftpflichtversicherung dient dann eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination, kurz VB-Nummer. In einem vollständig elektronischen Vorgang können die notwendigen Daten für die An- oder Ummeldung eines Kraftfahrzeuges zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden papierlos ausgetauscht werden.
Papierform bleibt vorerst gültig
Vorerst bleibt die Papierform aber weiter gültig. In einer Übergangszeit wird die VB-Nummer in den bekannten Versicherungsnachweis eingedruckt, da noch nicht alle Zulassungsstellen elektronisch erfassen können. Das heißt, arbeitet die Zulassungsbehörde noch traditionell, wird das Fahrzeug mithilfe der guten alten Doppelkarte zugelassen. Wurde die Stelle bereits auf das elektronische Verfahren umgestellt, dient die Papierform nur als Merkzettel für die VB-Nummer. Langfristig sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Kfz-Halter ihre Autos Online oder per Handy zulassen können. Geplant ist, dass der Kfz-Besitzer die VB-Nummer von seinem Versicherer per SMS, via E-Mail oder auf dem Postweg erhält. Durch die elektronische Kommunikation sollen die Prozesse der Fahrzeugzulassung effizienter werden.
Mehr Schutz vor Missbrauch
Laut Dr. Klaus Sticker, Vorsitzender des Kraftfahrtfachausschusses im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV, ist die neue elektronische Versicherungsbestätigung besser gegen Missbrauch und Fälschung geschützt. Außerdem sollen Fehler bei der Eingabe der Versicherungsdaten reduziert werden, da sie in den Zulassungsbehörden nicht mehr von Hand aufgenommen und eingegeben werden müssen. Bei über elf Millionen Kfz-Neuzulassungen und Ummeldungen im Jahr rechne man zudem mit großen Einsparungspotenzialen, beispielsweise könnten über 340 Tonnen Papier eingespart werden.
[Quelle: www.auto-news.de]
Tags:Bescheinigung, Doppelkarte, Haftpflichtversicherung, Papierform, VB-Nummer, Versicherungsbestätigung, Versicherungsnachweis, Zulassungsbehörde
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Mittwoch, 09. April 2008
Autos werden in Sachsen-Anhalt künftig nur noch dann neu zugelassen, wenn ihre Besitzer den Behörden erlauben, die fälligen Steuern vom Konto einzuziehen. Ab morgen greift ein entsprechendes Gesetz. Zu beachten gibt es ab 1. April auch Einschränkungen bei der Auswahl von Kindersitzen.
Ende 2006 hatten nach Regierungsangaben 33 000 Autobesitzer in Sachsen-Anhalt ihre Steuern nicht entrichtet, wodurch der Landeskasse 6, 6 Millionen Euro fehlten. Daraufhin beschloss der Landtag im Dezember, dass ab 1. April 2008 nur noch Fahrzeuge zugelassen werden, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer vorliegt. Wie das Finanzministerium des Landes mitteilte, darf darüber hinaus die Person, auf die das Fahrzeug zugelassen werden soll, auch keine Kraftfahrzeugsteuerrückstände bei den Finanzämtern des Landes haben. Stellt die Behörde bei ihrer automatischen Rückstandsprüfung Kraftfahrzeugsteuerschulden von mehr als zehn Euro fest, halten die Beamten die Zulassung solange zurück, bis die offenen Rechnungen beglichen wurden.
Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. So kann die Zulassungsstelle auf die Einzugsermächtigung verzichten, wenn das zuzulassende Fahrzeug unbefristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist oder der künftige Halter über die Bescheinigung vom Finanzamt verfügt, die ihn als Härtefall ausweist.
Beauftragt der Fahrzeughalter einen Dritten – zum Beispiel Zulassungsdienst des Kfz-Händlers oder den Ehepartner – mit der Anmeldung, muss der Bevollmächtigte ab 1. April folgende Papiere bei sich haben :
Vollmacht zur Anmeldung des Fahrzeugs
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kraftfahrzeugsteuer
- Einverständniserklärung, dass dem Bevollmächtigten von der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden darf, ob Kraftfahrzeugsteuerrückstände bestehen.
- Die Formulare können Verbraucher aus dem Internet herunterladen. Sie liegen zudem bei den Finanzämtern und Zulassungsstellen aus (www.asp.sachsen-anhalt.de).
Sicherheitsnorm für Kindersitze
Zu beachten ist ab April außerdem, dass Kindersitze mit der Prüfnorm ECE 44 / 01 und 44 / 02 europaweit nicht mehr verwendet werden dürfen. Diese Modelle sind zum Teil über 13 Jahre alt und erfüllen nicht mehr die heutigen Sicherheitsstandards. Bei Missachtung dieser Vorschrift droht ein Bußgeld von 30 Euro. Erlaubt sind nur Kindersitze, die ein offizielles Prüfsiegel mit der gültigen Norm ECE R 44 / 03 oder 44 / 04 aufweisen.
Zu erkennen ist die Gültigkeit an der Prüfnummer, die unterhalb des Buchstabens ” E ” steht. Dieser ist schwarz umkreist. Nur wenn die Nummer mit 03 oder 04 beginnt, erfüllt der Kindersitz die gesetzlichen Standards und darf weiterverwendet werden. Das Prüfsiegel befi ndet sich je nach Modell als Aufkleber am Sitzkörper, teilweise ist es auf den Sitzbezug genäht.
[Quelle: www.volksstimme.de/vsm/ratgeber]
Tags:Behörde, Einschränkung, Einzugsermächtigung, Fahrzeug, Finanzamt, Gesetz, Kindersitz, Konto, Sachsen-Anhalt, Steuern, Zulassung
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Montag, 07. April 2008
Nach langen Diskussionen scheint die Erstzulassungsgebühr für neue und gebrauchte Pkw in Rumänien jetzt festzustehen. Einfacher wird es keinesfalls, manchmal billiger, in vielen Fällen aber teurer. Die neue Regelung wurde am Wochenanfang vom Regierungskabinett in Bukarest verabschiedet. Falls es sich nicht um einen Aprilscherz handelt, steigt die Summe, die für die Zulassung von in Rumänien gekauften Neuwagen entrichtet werden muss, um etwa ein Drittel. Jüngere Gebrauchte können für erheblich weniger Geld als bisher ein rumänisches Nummernschild bekommen. Ältere Autos mit großen Hubraum werden dagegen ein Prestigeobjekt für Reiche: Um einen Auto mit drei Liter Hubraum aus dem Jahre 2001 anzumelden, muss man zusammen mit den Papieren 10 700 Euro auf den Tisch der Zulassungsstelle legen, heißt es in der rumänischen Tageszeitung Cotidianul
Eine rumänische Website bietet einen Rechner für die Höhe der neuen Gebühr an, für dessen Richtigkeit wir allerdings nicht garantieren können: www.vipcar.ro/taxa.php.
[Quelle: www.siebenbuerger.de]
Tags:Auto, Bukarest, Diskussion, Erstzulassungsgebühr, Hubraum, KfZ-Erstzulassung, Neuwagen, Pkw, Regelung, Regierungskabinett, Rumänien, Zulassung
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Sonntag, 06. April 2008
Wird ein PKW von privat verkauft, sollte der Besitzer ihn noch vor der Übergabe abmelden und sich ein Kurzkennzeichen besorgen. Dadurch kann er Kosten im Falle eines Unfalls vermeiden. “Passiert einem potenziellen Käufer während einer Probefahrt ein Unfall, und der Wagen wurde nicht abgemeldet, geht das auf die Prozente des Eigentümers”, sagt Bianca Höwe vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Das Kurzzeitkennzeichen, das umgangssprachlich auch als «rote Nummer» bezeichnet wird, ist insgesamt fünf Tage gültig.
[Quelle: www.monstersandcritics.de]
Tags:Besitzer, Eigentümer, Hamburg, Käufer, Kosten, Kurzkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Pkw, Probefahrt, Übergabe, Unfall, Wagen
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