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Mannheim - Neuregelung bei Kfz-Zulassung

02. Mai 2008

Ab Montag, 5. Mai, werden in Mannheim Kraftfahrzeuge und Anhänger nur dann zugelassen, wenn Gebühren und Auslagen aus früheren Zulassungsvorgängen bezahlt sind. Damit machen die Bürgerdienste von dem im Oktober vergangenen Jahres vom Landtag Baden-Württemberg beschlossenen Gesetz über die Verweigerung der Zulassung von Fahrzeugen bei rückständigen Gebühren und Auslagen Gebrauch. Die Stadtkämmerei E 4 stellt gegebenenfalls nach Begleichung offener Forderungen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Kfz-Zulassung aus.

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Bei Rückstand keine Zulassung

02. Mai 2008

Die Kfz-Zulassungsbehörden im Kreis Waiblingen werden ab dem 5. Mai die Zulassung von Fahrzeugen verweigern, wenn der Halter dem Kreis mehr als 10 Euro an Gebühren aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen schuldet. Verkehrsdezernent Michael Hagmann: „Die Zahlungsmoral bei der Inanspruchnahme behördlicher Leistungen lässt inzwischen sehr zu wünschen übrig.

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Sicher in den Sommer – Wissenswertes für eine optimale Kfz-Versicherung

28. April 2008

Viele Fahrzeuge wechseln im Frühjahr die Besitzer. So mancher Fahrfreudige rüstet sich und seinen potenziellen Erst- oder Zweitwagen für die sonnige Jahreszeit. Doch ganz gleich, ob Saisonwagen hergerichtet werden oder Neuanschaffungen auf dem Plan stehen, versicherungstechnisch gibt es, vor allem in diesem Jahr, einiges zu beachten. Denn eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland gesetzlich unumgänglich. Die wohl wichtigste Änderung in Sachen Kfz-Versicherung betrifft die neue Einstufung der Typenklassen, die zum 1. Januar 2008 eingeführt wurde. Die Typenklassenbemessung, die für die Prämienhöhe eines Fahrzeugs notwendig ist, schließt seitdem Merkmale wie „Nutzeralter“, „Fahrzeugalter bei Erwerb“, „Wohneigentum“ und „Nutzkreis“ mit ein. Vor 2008 wurden solche Merkmale getrennt von der Typklasse berücksichtigt.

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Zollkennzeichen für 6 oder 12 Monate

14. April 2008

Neu in unserem Onlineshop sind ab sofort Zollkennzeichen mit einer extra langen Gültigkeitsdauer erhältlich. Die Doppelkarte für 6 Monate ist zum Preis von 480 EUR, die 12-Monate Variante zum Preis von 1.140 EUR zu erwerben. Bitte beachten sie, dass wir diesen Typ von Deckungskarten nur gegen Vorkasse (PayPal oder Banktransfer) versenden. Weitere Informationen erhalten sie HIER.

Neue Deckungskarten erforderlich

09. April 2008

Ohne siebenstellige Versicherungs-Nummer keine Zulassung mehr möglich

Bei Neuzulassung von Kraftfahrzeugen oder bei Ummeldung soll künftig die bisherige Deckungskarte entfallen. Sie wird ersetzt durch eine elektronisch übermittelte Deckungsinformation der jeweiligen Versicherung. Dieses Verfahren greift im Landkreis Hersfeld-Rotenburg ab 01. September 2009. Bis dahin gibt es neue Deckungskarten der Versicherungen. Diese müssen eine siebenstellige Identifikations-Nummer enthalten.

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Siebenstellige Zauberformel gegen die Bürokratie

09. April 2008

Die Autoversicherer können am Telefon oder per Mail eine Codenummer zur Bestätigung vergeben. So wird die Doppelkarte überflüssig.

Ein Zauberwort wird vom Versicherungsmann durchs Telefon gesprochen. Es heißt, sagen wir mal Vauhakateekuhzetfünf und kann wahre Wunder bewirken: Wenn man als braver Bürger das Zauberwort in einem Amtszimmer aufsagt, dann verkürzt sich die Dauer des Behördengangs. Konkret ist so ein Zauberwort nichts anderes als ein Code aus sieben Buchstaben oder Zahlen und nennt sich – in schönstem Amtsdeutsch – elektronische Versicherungsbestätigung (EVB).

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Einführung der elektronischen Versicherungsbestätigung

09. April 2008

Bis dato benötigte man, um ein Fahrzeug zulassen zu können, einen Versicherungsnachweis über eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese Bescheinigung gab es bislang nur in Papierform. Das gehört nun der Geschichte an. Vielleicht ist es bald sogar möglich, ein Auto am selben Tag zu kaufen und zuzulassen: Seit 1. März 2008 wird in Deutschland die elektronische Versicherungsbestätigung eingeführt. Als Beweis für eine Kfz-Haftpflichtversicherung dient dann eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination, kurz VB-Nummer.

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Kfz-Zulassung künftig nur noch mit einer Einzugsermächtigung

09. April 2008

Autos werden in Sachsen-Anhalt künftig nur noch dann neu zugelassen, wenn ihre Besitzer den Behörden erlauben, die fälligen Steuern vom Konto einzuziehen. Ab morgen greift ein entsprechendes Gesetz. Zu beachten gibt es ab 1. April auch Einschränkungen bei der Auswahl von Kindersitzen.

Ende 2006 hatten nach Regierungsangaben 33 000 Autobesitzer in Sachsen-Anhalt ihre Steuern nicht entrichtet, wodurch der Landeskasse 6, 6 Millionen Euro fehlten. Daraufhin beschloss der Landtag im Dezember, dass ab 1. April 2008 nur noch Fahrzeuge zugelassen werden, wenn eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer vorliegt.

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